(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Schlichtung/Mediation”
Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person. Er führt die Parteien durch ein außergerichtliches Mediationsverfahren. Baumediatoren sind auf das Bauwesen spezialisierte Mediatoren. Zu den Aufgaben des Mediators zählen die Organisation und die Durchführung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens. Anders als etwa ein Schiedsrichter oder ein Schlichter hat der Mediator keine Entscheidungsbefugnis; er macht deshalb auch keine (Vergleichs-) Vorschläge und trifft keine Entscheidung zur Lösung des zwischen den Parteien bestehenden Streits. Der Mediator lenkt und leitet die Parteien mit dem Ziel der Lösung des Konflikts. „Mediator“ ist ein ungeschützter Rechtsbegriff. Für den „zertifizierten Mediator“ sieht das Mediationsgesetz dagegen spezielle Voraussetzungen vor. Üblicherweise erwerben Mediatoren ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung, die regelmäßig universell und nicht speziell auf das Bauwesen ausgerichtet ist. Im Vordergrund dieser Ausbildung stehen der Erwerb und die Vertiefung der kommunikativen Fähigkeiten, die zu den wichtigsten Werkzeugen eines Mediators zählen. Für die Ausübung der Mediatorentätigkeit ist es zwar nicht zwingend erforderlich, Rechtsanwalt, Ingenieur o. ä. zu sein, jedoch ist dies möglicherweise von Vorteil, weil das Vorwissen des Mediators der Sache dienlich sein kann. Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara SchellenbergUnsere Experten zum Thema „Schlichtung/Mediation”
Fachanwalt für Schlichtung/Mediation
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Schlichtung/Mediation
Sachverständiger für Schlichtung/Mediation
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Schlichtung/Mediation
Schlichter für Schlichtung/Mediation
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