Mandantenfrage:
Wir sind Bauherren und streiten uns schon seit längerem auch unter Einschaltung von Anwälten mit unserem Bauunternehmer über Mängel und zusätzliche Vergütungsforderungen. Wir erwägen deshalb, bevor wir zu Gericht gehen, den Versuch einer Baumediation. Die Anwälte beider Seiten meinen aber, wenn sie es nicht geschafft hätten, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, würde es ein Mediator auch nicht schaffen. Wie schätzen Sie das ein?
Expertenantwort:
Das ist ein weitverbreitetes Vorurteil. Die Einigungschancen im beiderseitigen Interesse unter Zuhilfenahme eines neutralen und dafür ausgebildeten Baumediators sind erfahrungsgemäß gegenüber (nur) bilateralen anwaltsbegleiteten Verhandlungen deutlich höher. Deshalb soll in einer Klageschrift gemäß § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO auch angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation vorausgegangen ist.