Der Beruf des Mediators ist anders als etwa der Beruf des Arztes, Anwaltes oder Architekten nicht berufsrechtlich geschützt.
Mediator steht für einen Beruf, der sich auf die außergerichtliche und nicht ausschließlich an rechtlichen Maßstäben orientierte Konfliktlösung richtet. Voraussetzung für die hierbei erforderliche Mediationskompetenz sind Kenntnisse über Konflikte, die Entstehung und die Vermeidung von Konflikten, Konfliktbearbeitungsmethoden und Kommunikationsmöglichkeiten. Deswegen ist zwischenzeitlich geklärt, dass sich als Mediator unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten nur derjenige bezeichnen darf, der Lehrgänge besucht hat, die diese Kompetenzen vermitteln.
Insoweit stellt der Mediator in eigener Verantwortung zunächst in geeigneter Ausbildung und später dann in regelmäßigen Fortbildungen sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können.
Eine geeignete Ausbildung, die beispielsweise mindestens 120 Stunden dauert, soll insbesondere vermitteln:
- Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
- Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
- Konfliktkompetenz,
- Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
- praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.
Als wünschenswert gilt sogar eine Ausbildungsdauer von mindestens 200 Stunden.
Darüber hinaus sieht das am 21.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz den sogenannten zertifizierten Mediator vor, der die Qualität und Dauer seiner Ausbildung und Fortbildung durch eine Zertifizierung belegt. Die Institutionen zur Umsetzung dieser gesetzlich vorgesehenen Zertifizierung werden derzeit geschaffen und sollen ab 2014 die Zertifizierung ermöglichen.