(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Kampfmittelrecht”
Anwalt für Kampfmittelrecht - Das Kampfmittelrecht beinhaltet den juristischen Umgang mit Rüstungsaltlasten aus dem 1. oder 2. Weltkrieg, welche im Erdboden vorhanden sind. Diese stellen bauausführende vor besondere Herausforderungen, da der Umgang mit Kampfmitteln (von der kleinkalibrigen Munition bis zur großen Sprengbombe) streng reglementiert ist. Ausschlaggebend ist hier das Sprengstoffgesetz, welches den Umgang mit Sprengstoff entsprechend regelt. Die Fragen der Kostentragung, Bauablaufstörung, Ausschreibungen etc. in Bezug auf Kampfmittel werden ebenso durch diesen Bereich abgedeckt. Ebenso vom Kampfmittelrecht umfasst ist das Sprengstoffgesetz, da dies die zentrale Rechtsgrundlage des Kampfmittelrechts darstellt. Rechtsanwalt Dr. Florian EnglertUnsere Experten zum Thema „Kampfmittelrecht”
Fachanwalt für Kampfmittelrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Kampfmittelrecht
Sachverständiger für Kampfmittelrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Kampfmittelrecht
Schlichter für Kampfmittelrecht
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