(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauplanungsrecht”
Der Anwalt für Bauplanungsrecht ist entweder Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder für Baurecht und Architektenrecht. Das Bauplanungsrecht zählt zu den grundlegenden Rechtsgebieten des öffentlichen Baurechts und damit des Verwaltungsrechts. Zum Bauplanungsrecht zählen insb. das Raumordnungsverfahren, die Flächennutzungspläne sowie die Bebauungspläne, die nach den Vorgaben des BBauG sowie nach den einschlägigen Bauordungsplänen der Bundesländer entwickelt werden und immer wieder Anlass für streitige Auseinandersetzungen geben. Deshalb haben sich Anwälte auf dieses Fachgebiet spezialisiert, das an der Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Recht und – soweit private Grundstücke betroffen sind – dem privaten, vom Grundgesetz gem. Art. 14 GG geschützten Bereich liegt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus EnglertUnsere Experten zum Thema „Bauplanungsrecht”
Fachanwalt für Bauplanungsrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Bauplanungsrecht
Sachverständiger für Bauplanungsrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Bauplanungsrecht
Schlichter für Bauplanungsrecht
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