(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauinsolvenzrecht”
Der Anwalt für Insolvenzrecht ist ein mit den Besonderheiten eines Bau-Insolvenzverfahrens vertrauter Anwalt. Insolvenzen von Baufirmen, aber auch Bauträgern oder generell von Bauherren zählen zum Rechtsalltag: (Zu) Große Projekte mit nie ausschließbaren Bauablaufstörungen, aber auch Verkaufshindernissen, zeigen oftmals die Grenzen der Finanzierbarkeit mit der Folge der Insolvenzanmeldung auf. In einem solchen Fall ist es für den Mandanten sinnvoll, diesbezüglich speziell geschulte Bauanwälte einzuschalten. Davon gibt es nur sehr wenig in der BRD. Insb. ist in solchen Verfahren das Interesse der Käufer bzw. Bauherren von größter Bedeutung, für das (meist fast) fertig gestellte Bauwerk im Einklang mit dem Insolvenzverwalter die Grundbucheintragung zu bewirken. Dies bedingt oftmals neben bautechnischen Feststellungen zum Ist-Stand der Bauausführung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung – am besten durch Sachverständige – auch eine verständnisvolle Insolvenzbetreuung und dementsprechend auch spezialisierte Bauanwälte für Bauinsolvenzfälle. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus EnglertUnsere Experten zum Thema „Bauinsolvenzrecht”
Fachanwalt für Bauinsolvenzrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Bauinsolvenzrecht
Sachverständiger für Bauinsolvenzrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Bauinsolvenzrecht
Schlichter für Bauinsolvenzrecht
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