Der Anwalt für Insolvenzrecht ist ein mit den Besonderheiten eines Bau-Insolvenzverfahrens vertrauter Anwalt. Insolvenzen von Baufirmen, aber auch Bauträgern oder generell von Bauherren zählen zum Rechtsalltag: (Zu) Große Projekte mit nie ausschließbaren Bauablaufstörungen, aber auch Verkaufshindernissen, zeigen oftmals die Grenzen der Finanzierbarkeit mit der Folge der Insolvenzanmeldung auf. In einem solchen Fall ist es für den Mandanten sinnvoll, diesbezüglich speziell geschulte Bauanwälte einzuschalten. Davon gibt es nur sehr wenig in der BRD. Insb. ist in solchen Verfahren das Interesse der Käufer bzw. Bauherren von größter Bedeutung, für das (meist fast) fertig gestellte Bauwerk im Einklang mit dem Insolvenzverwalter die Grundbucheintragung zu bewirken. Dies bedingt oftmals neben bautechnischen Feststellungen zum Ist-Stand der Bauausführung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung – am besten durch Sachverständige – auch eine verständnisvolle Insolvenzbetreuung und dementsprechend auch spezialisierte Bauanwälte für Bauinsolvenzfälle. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Englert
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