Insolvenzen von Baufirmen, aber auch Bauträgern oder generell von Bauherren zählen zum Rechtsalltag: (Zu) Große Projekte mit nie ausschließbaren Bauablaufstörungen, aber auch Verkaufshindernissen, zeigen oftmals die Grenzen der Finanzierbarkeit mit der Folge der Insolvenzanmeldung auf.