Die baubegleitende Rechtsberatung von Privatpersonen gehört genauso zu unserem Tagesgeschäft wie die aktive Unterstützung von Bauunternehmen in Mittelhessen und deutschlandweit. Auch Projekte aus öffentlicher Hand sichern wir mit unserer baubegleitenden Rechtsberatung ab.
Bauen stellt für alle Beteiligten, ob nun private Bauherren oder Baufirmen, in der heutigen Zeit eine große Herausforderung dar. Je größer das Bauprojekt ist, umso schwieriger ist es, den Überblick zu behalten. Deshalb beraten wir Sie in allen Projektphasen von Bauvorhaben – von der Entwicklung der Planung und der Ausführung bis zu Problemen beim Kauf einer Immobilie – auf höchstem Niveau.
Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir Ihre Ansprüche durch oder wehren unbegründete Ansprüche ab.
Egal ob es sich um einen Werk- oder Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder um Bauverträge unter Einbeziehung der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) handelt, wir beraten Sie immer bedarfsgerecht und projektbezogen.
Dabei ist immer zunächst durch eine vorausschauende Betrachtung auf eine einvernehmliche Erledigung von auftretenden Interessengegensätzen Wert zu legen. Manchmal ist es allerdings unmöglich, einen gerichtlichen Bauprozess zu vermeiden, der dann absolut ergebnisorientiert im Hinblick auf Ihre Interessen durch uns geführt wird.
Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht ist Frau Rechtsanwältin Astrid Gliese neben dem privaten Baurecht auch ausdrücklich im Architekten- und Ingenieurrecht beratend unterstützend tätig; so auch bei Auseinandersetzungen hinsichtlich Ihres Honorars, von Honorarnachträgen oder Inanspruchnahmen wegen Kosten- und Terminüberschreitungen.
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