Messung der Estrichfeuchte
rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Vorgaben
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird keine bestimmte Messmethode vorgeschrieben; aus diesen Regelungen lässt sich nur entnehmen, dass vor der Verlegung eines Oberbodenbelages (Fliesen und Platten, Parkett, andere Bodenbeläge) die Feuchtigkeit des Estrichs nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft werden muss.
Anerkannte Regeln der Technik
- Eine anerkannte Regel der Technik zur Feuchtigkeitsmessung gibt es zur Zeit nicht.
- Weit verbreitete Messmethoden, wie die CM-Messung oder die Darr-Methode setzen zumindest voraus, dass der zutreffende Wert für die Ausgleichsfeuchte des jeweiligen Estrichs bekannt ist. Die u.a. vom BEB (Bundesverband Estrich und Belag e.V.) empfohlenen Werte von 1,8 CM-% (bei Zementestrich) und 0,3 CM-% (bei Anhydritestrich) sind erwiesenermaßen falsch. Bei Anwendung dieser Werte werden auch nasse Estriche als „trocken“ bewertet. Dies hat eine im Jahr 2012 veröffentlichte Studie des TKB in Zusammenarbeit mit der Universität Siegen ergeben.
Zudem will jedes Estrich-Bindemittel zu einem anderen Grenzwert austrocknen.
- Andere – zum Teil technisch zuverlässigere – Messmethoden sind (noch) keine anerkannten Regeln der Technik, weil ihnen bis jetzt die weit verbreitete Anerkennung in den beteiligten Fachkreisen fehlt.
Was tun, solange anerkannte Regeln der Technik fehlen?
- Bedenken anmelden gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B, beachte: Schriftform, Hinweis auf mögliche Folgen, Zugangsnachweis
- Der Estrichleger muss den zutreffenden Wert der Ausgleichsfeuchte und die Messmethode, mit der dieser Wert gemessen werden kann, verbindlich angeben. Nur er kennt das Bindemittel und das Mischungsverhältnis des von ihm verwendeten Estrichs.
- Der Bauherr, sein Architekt oder ein Sachverständiger muss den Estrich nach eigenen Messungen verbindlich zur Verlegung frei geben.
- Eigene, regelmäßige Messungen an zahlreichen Messstellen, bis der Estrich nicht weiter austrocknet und seine Ausgleichsfeuchte erreicht hat.
Folgen
- Freistellung von der Haftung bei ordnungsgemäßer Bedenkenanmeldung
- Schadensersatzanspruch, wenn der Estrichleger oder ein Sachverständiger für den jeweiligen Estrich eine verbindliche Ausgleichsfeuchte angegeben hat und sich trotz deren Einhaltung Mängel zeigen.
- WICHTIG: Allein die Tatsache, dass keine CM-Messung vorgenommen wurde, führt noch nicht zu Ansprüchen des Auftraggebers; Ausnahme: CM-Messung wurde ausdrücklich vereinbart.