Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung einer Werkleistung verpflichtet, die Vorgaben des Vertrags und die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Unter diesen versteht man die technischen Baubestimmungen und Normen, die in der Theorie und in der Praxis als bewährte Baukonstruktionen und-Verfahren anerkannt sind.
DIN-Normen (siehe dort) haben zwar die Vermutung für sich, den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sie sind aber nicht zwingend mit den anerkannten Regeln der Technik identisch.
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