Nachdem bereits im Sommer 2008 in Berlin der Verband der Baumediatoren e.V. gegründet wurde (Vorstand: RA Dr. Martin Jung, Berlin, RAin Frau Marita Lauenroth, Düsseldorf und RA Christof Wagner, München) mit dem Ziel, die Vorzüge der Mediation in der Bau- und Immobilienwirtschaft in Deutschland einem breiteren Publikum bekannt zu machen, hat nunmehr auch die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. einen Arbeitskreis Mediation gegründet. Am 11.05.2009 fand die Gründungssitzung im Haus der Bayerischen Bauindustrie in München statt, an der bereits 16 in Deutschland tätige bekannte Mediatoren teilnahmen. Vorsitzender dieses Arbeitskreises ist das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. Herr Prof. Dr. Klaus Englert/Schrobenhausen. Als stellvertretender Vorsitzender wurde bei dieser Gründungssitzung Herr Prof. Dr. Dieter Kainz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Wirtschaftsmediator (IHK München) gewählt.
Nach intensiv geführter Diskussion fassten die Teilnehmer an dieser Gründungssitzung des Arbeitskreises Mediation der Deutschen Gesellschaft für Baurecht den Beschluss, dass es ein Leitbild des Begriffs der „Baumediation“ geben soll, das vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes der Gesellschaft in Absprache mit anderen Verbänden konzipiert und geschaffen werden soll. Mehrheitlich vertrat der Arbeitskreis auch die Auffassung, dass die Einführung einer obligatorischen Mediation für Baustreitigkeiten – auch der öffentlichen Hand – zielführend erscheint und man demzufolge mit einer entsprechenden Initiative an einen Baugerichtstag herantreten wird.
In der Aussprache wies der Vorsitzende Prof. Dr. Englert ausdrücklich darauf hin, dass mit dem AK Mediation keine Konkurrenz-Veranstaltung zum Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages e.V. bzw. den Adjudikatoren geschaffen werden soll und insbesondere auch ein Schulterschluss mit den anderen Verbänden, die die Baumediation befürworten wie z. B. mit dem Verband der Baumediatoren e.V. gesucht werden soll, um das gemeinsame Ziel, die Baumediation verstärkt in das Bewusstsein der Baubeteiligten einzuführen, bestmöglich zu erreichen.
In diesem Zusammenhang passt es, dass am 29.05.2009 auch das „Deutsche Forum für Mediation DFfM als eingetragener Verein in Frankfurt gegründet wurde. Nach 5 Jahren vorbereitender Entwicklungs- und Klärungsarbeit hat sich damit die überwiegende Mehrheit der Deutschen Mediationslandschaft zusammengefunden, sich in einem verbandsübergreifenden rechtsfähigen Verein zu organisieren. Die Mehrheit der bisher im Deutschen Forum für Mediation DFfM eingebundenen namhaften Mediationsverbände und Organisationen wollen damit näher zusammenrücken, um auch dadurch die Mediation in Deutschland insgesamt nach vorne zu bringen.
Die Zeichen sind somit gesetzt und der Boden geebnet, dass die Mediation und insbesondere die Baumediation in Deutschland Fuß fasst. Insofern darf daran erinnert werden, dass bereits am 21.05.2008 das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Mediationsrichtlinie Nr. 2008/52/EG erlassen hat und mit dieser Europäischen Mediationsrichtlinie bereits ein Rechtsrahmen vorliegt, der wesentliche Fragen des Verhältnisses von Mediation und Gerichtsverfahren in Europa einer einheitlichen Regelung unterwirft. Zwar findet diese Richtlinie nur auf grenzüberschreitende Streitigkeiten Anwendung, doch ist nicht zu leugnen, dass mit dieser Europäischen Mediationsrichtlinie auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Mediation als kostengünstiger, schneller und nachhaltig befriedender Konfliktlösungsmechanismus getan wurde.
Von der Bundesjustizministerium Brigitte Zypries wurde seinerzeit diese Europäische Mediationsrichtlinie wie folgt in der Pressemitteilung begrüßt:
„Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren bietet die Mediation in vielen Fällen zahlreiche Vorteile: Die Parteien versuchen mit Hilfe eines Mediators, von ihnen selbst entwickelte Lösungen zu finden, die ihre Zukunftsvorstellungen berücksichtigen und für beide Seiten gewinnbringend sind. Auf diese Weise können persönliche und geschäftliche Beziehungen erhalten oder auf eine neue Basis gestellt werden. Außerdem können emotionale Belastungen verringert und betriebliche Kosten eingespart werden. Ein Mediationsverfahren nimmt grundsätzlich weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren, das vielfach über mehrere Instanzen geführt wird.“
RA Prof. Dr. Dieter Kainz
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