Im Jahre 2018 treten für die Baubranche wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Diese wollen wir zusammengefasst wie folgt darstellen.
So tritt zum 01.01.2018 das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Bis dato wurden Bauprojekte auf der Grundlage der Regelungen des allgemeinen Werkvertragsrechts abgewickelt. Um allerdings den Besonderheiten von Bauprojekten Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber neben dem allgemeinen Werkvertragsrecht besondere Regelungen für den Bauvertrag sowie für den Verbraucherbauvertrag geschaffen. Die wichtigsten Punkte dieser neuen Regelungen sind:
– Widerrufsrecht: Verbraucher erhalten ein Widerrufsrecht. Sie können Bauverträge 14 Tage nach deren Abschluss widerrufen, sofern diese nicht notariell beurkundet sind;
– Baubeschreibung: Bauherren haben künftig Anrecht auf eine differenzierte Baubeschreibung, sofern weder sie selbst noch von ihnen beauftragte Dritte, etwa Architekten, wesentliche Planungsleistungen erbracht haben. Bauträger und Schlüsselfertiganbieter etwa müssen somit ihren Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Gebäudedaten, Plänen mit Raum- und Flächenangaben, Grundrissen sowie einer Beschreibung der Baukonstruktion zur Verfügung stellen. Diese Baubeschreibung kann Bestandteil des Bauvertrags werden;
– feste Bauzeiten: Seit Anfang Januar müssen die am Bau beteiligten Parteien die Um-setzungszeit für Bauarbeiten im Bauvertrag verbindlich festhalten. Steht noch kein Termin fest, ist die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme zu benennen;
– Anordnungsrecht des Auftraggebers: Äußert der Auftraggeber während des Bauprozesses ein Änderungsverlangen am Werkerfolg, so muss der Unternehmer ein entsprechendes Angebot erstellen. Einigen sich Auftraggeber und Unternehmer nicht innerhalb von 30 Tagen, steht dem Auftraggeber ein einseitiges Anordnungsrecht zu, sofern die von ihm gewünschten Änderungen dem Unternehmer zuzumuten sind.
Henrik Osmers
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht