Zum Begriff des geschützten Titels "Fachanwalt" allgemein siehe im Baurecht-Wörterbuch unter "Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht". Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss besondere Kenntnisse insbesondere in den Bereichen "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Verfahrensrecht" und in zwei Spezialgebieten nachweisen. Hat sich der Rechtsanwalt auf den Baubereich spezialisiert, muss er über besondere Kenntnisse insbesondere im öffentlichen Baurecht (siehe dort) und im Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht) verfügen. Der Fachanwalt muss diese Kenntnisse nicht nur durch Wissen, sondern – wie bei allen Fachanwaltsbezeichnungen – auch durch den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen erbringen.
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