Ähnlich wie beim Baurecht gibt es auch im Umweltrecht den Bereich öffentliches und privates Umweltrecht.
Im öffentlichen Umweltrecht geht es um die Erlangung von Genehmigungen wie zum Beispiel Bodeneingriffen, Auflagen zur Beseitigung von Kontaminationen, Eingriffe in den Wasserhaushalt etc.
Das private Umweltrecht beinhaltet die aus der Umwelt (vor allen Dingen aus dem Baugrund) entstehenden Störeinflüsse auf den Bauablauf, welche vor allen Dingen schon im Rahmen der Planung mit einbezogen werden sollten. Da dies insbesondere beim Baugrund selten möglich ist, hat man sich bei antreffen eines Hindernisses (zum Beispiel Kontamination) auch regelmäßig während der Bauausführung mit dem Thema auseinanderzusetzen.
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