Das Baurecht hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Spezialgebiet innerhalb des allgemeinen Zivilrechts entwickelt. Als Bauherr, Bauunternehmer oder Kommune – egal wie groß das Bauvorhaben auch ist – werden Sie tagtäglich mit einer Vielzahl an rechtlichen Fragen konfrontiert. Wir helfen Ihnen, die richtigen Antworten zu finden und praxisnahe sowie zeitsparende Lösungen zu finden, noch bevor Konflikte entstehen und jahrelange gerichtliche Verfahren unabdingbar sind. So sparen Sie sich Ärger und erhebliche Kosten. Ist eine gerichtliche Konfrontation nicht zu umgehen, vertreten wir kompetent und zielstrebig Handwerker, Bauunternehmer, Architekten und ihre öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung und auch Vertretung in folgenden Bereichen:
Ziviles Baurecht:
Prüfung, Entwerfen und Verhandlung von Bau-, Generalunternehmer- und Subunternehmerverträgen
Rechtliche Begleitung von Bauvorhaben aller Größenordnungen
Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs-, Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, Beratung und Vertretung in Haftungsfragen
Vergaberecht
Architekten- und Ingenieurrecht:
Architekten- und Ingenieurverträge
Honorar- und Haftungsfragen
Geltendmachung und/oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Geltendmachung und/oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung.
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