Das Öffentliche Baurecht beinhaltet verbindliche Vorschriften, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt werden und steht damit im Gegensatz zum privaten Baurecht, dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt.
Soweit es dabei um Fragen geht, ob und wie Grundstücke unter städtebaulichen Gesichtspunkten baulich genutzt werden können (Bauplanungsrecht), finden sich die einschlägigen Regelungen in einem Bundesgesetz, dem Baugesetzbuch.
Soweit es um die baurechtlichen Anforderungen bei der Errichtung, Änderung oder Abbruch eines Bauwerks geht, sind die Landesbauordnungen einschlägig, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen.
Im einzelnen:
1. Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht entwickelt sich dabei in zwei Stufen:
Bei der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt, der das gesamte zu planende Gebiet umfasst und den Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsarten feststellt. Dabei sind für die Flächenfestsetzungen etwa für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft usw. die Gebiete nur grob erfasst. Somit kann der einzelne Bürger aus diesem Flächennutzungsplan auch noch keinen Nutzungsanspruch herleiten.
Dem folgt die verbindliche Bauleitplanung. Hier werden nun für die einzelnen Baugebiete verbindliche Bebauungspläne aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans wird für einen Monat öffentlich ausgelegt, sodass eine Bürgerbeteiligung nach dem Bundesbaugesetz zu einem Zeitpunkt ermöglicht wird, zu dem noch wesentliche Planänderungen möglich sind.
Mit der Bekanntmachung des entsprechenden Bebauungsplans als gemeindliche Ortssatzung wird der Bebauungsplan rechtskräftig und kann bei der Kommune eingesehen werden.
2. Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht der einzelnen Länder ist zwar nicht einheitlich, beinhaltet jedoch im wesentlichen die gleichen Grundsätze.
So wird im Bauordnungsrecht (zum Beispiel in der Bayerische Bauordnung) unter anderem festgelegt,
- welchen Geltungsbereich die Bauordnung hat, dass sie also für "bauliche Anlagen" gilt,
- welche allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen zu stellen sind,
- welche Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken erfüllt sein müssen,
- welche Abstandsflächen einzuhalten sind,
- was bei der Gestaltung und Bauausführung zu beachten ist,
- welche Bauprodukte zugelassen sind,
- was bezüglich Brand – und Gefahrenschutz zu beachten ist
- welche Verantwortlichkeiten die Baubeteiligten haben und
- wie das Genehmigungsverfahren von genehmigungspflichtigen Anlagen durchgeführt wird.