Im Bau- und Architektenrecht ist unser Team darauf spezialisiert, Sie von der ersten Planung bis zur vollständigen und mangelfreien Realisierung eines Bauvorhabens juristisch zu beraten und zu unterstützen. Neben unserer „klassischen Anwaltstätigkeit“ unterstützen wir Sie zudem bei der Durchführung von Schlichtungsverfahren. Im Rahmen unserer Anwaltstätigkeit beraten und begleiten wir Sie als Partei während des gesamten Schlichtungsprozesses. Außerdem sind wir selbst als ausgebildete Schlichtungspersonen tätig und leiten für Sie als neutrale Anlaufstelle das Schlichtungsverfahren. Die von uns betreuten Bauprojekte reichen dabei vom Einfamilienhaus über Wohnanlagen, Gewerbeimmobilien, dem Ingenieurbau, dem (Spezial-)Tief- und Straßenbau bis hin zum industriellen Großanlagenbau.
So begleiten wir die vorausschauende und projektbezogene Erstellung und Prüfung von Verträgen mit Bauträgern, Projektsteuerern, Architekten, Generalunternehmern, Bauunternehmen und Handwerkern. Wir greifen dabei auf einen großen Erfahrungsschatz mit juristischer Spezialisierung insbesondere in Bezug auf VOB-Verträge, BGB-Werkverträge, Bauträgerverträge und Einheits- sowie Pauschalpreisverträge zurück.
Im Rahmen unserer baubegleitenden Tätigkeit verfügen wir über ein großes Netzwerk mit Privatgutachtern, Architekten und baubetrieblichen Spezialisten, die im Bedarfsfall interdisziplinär einbezogen werden können. Bei der Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist unser primäres Ziel, zur Vermeidung von wesentlichen Bauzeitverzögerungen im Interesse unserer Mandanten zielorientierte außergerichtliche Konfliktlösungen durchzusetzen. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Klage- und gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren sowie im einstweiligen Rechtsschutz an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.
Bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus (Teil-)Schlussrechnungen geht es uns primär darum, für den Werkunternehmer möglichst kurzfristig Liquidität zu beschaffen, häufig über Bauhandwerkersicherungshypotheken.
Wir können bei Prozessführungen und schiedsgerichtlichen Verfahren auf eine langjährige Erfahrung aus zahlreichen diversen Bauprozessen zurückgreifen, mit der wir gemeinsam mit Ihnen ein prozesstaktisch sinnvolles und Ihren Interessen entsprechendes Vorgehen wählen.
Auch im Architektenrecht vertreten wir regelmäßig Bauherren und Architekten in allen Phasen eines Bauvorhabens. Häufig geht es dabei darum, durch rechtssichere Vertragsgestaltung künftige Streitigkeiten in der Bauphase zu vermeiden. Unsere Mandanten vertrauen uns darüber hinaus bei Auseinandersetzungen zu Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, Planungsfragen und Konflikten bei der Abrechnung von Architektenhonorar nach der HOAI.
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