Mandantenfrage:
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass beim Aushub einer Baugrube für ein Mehrfamilienhaus ein riesiger Findling mit 20 Tonnen Gewicht angetroffen wird und dessen Bergung einen Mehraufwand für das Durchörtern und den Abtransport verursacht?
Expertenantwort:
Es kommt, wie meistens in einer Rechtsfrage, darauf an: Haben die Parteien zum Antreffen von unbekannten Hindernissen wie Findlingen, Kampfmittel (z.B. Blindgänger-Bomben), Kontaminationen, Leitungen, Kanälen, Bodendenkmäler, Skelette etc. z.B. in Form einer Pauschalierung des Aushubs unter Einschluss dieser Möglichkeit, Hindernisse im Boden anzutreffen geschlossen, dann gehen die Mehrkosten für Zeitaufwand und Geräte sowie Entsorgung auf die Kappe des Bauunternehmers. Im Regelfall aber wird zu diesen Imponderabilien keine konkrete Vereinbarung getroffen. Dann geben beim VOB-Vertrag die Regeln nach ATV DIN 18300 Erdarbeiten bzw. beim BGB-Bauvertrag die gesetzlichen Regelungen nach §§ 242; 313 und 645 BGB die Lösungen vor. Danach trägt der Auftraggeber bzw. Bauherr das Risiko, dass in seinem Baugrundstück Anomalien angetroffen werden, die zu Mehrkosten führen. Dazu ist es immer ratsam, einen erfahrenen Bau-Anwalt einzuschalten. Denn die Kosten für die Bewältigung von Baugrund-Hindernissen können sehr schnell eine 5 bis 7- stellige Summe erreichen!
Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht





