Seit dem 15. September 2015 wurden insgesamt 41 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C zum Teil maßgeblich gegenüber den früheren Fassungen überarbeitet. Der VOB-Ergänzungsband ist unter anderem beim VOB-Verlag Vögel zum Preis von 40,00 € erhältlich.
Nun haben die einschlägigen Bundesministerien diesen Ergänzungsband zur VOB für ihren Bereich verbindlich eingeführt. Allerdings ist zu beachten, daß im Straßen-und Tiefbau sowie im Wasserbau die überarbeitete DIN 18300 (Erdarbeiten) nicht eingeführt wurde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat als Begründung hierfür die fehlende EU-Notifizierung der ZTV-W für Wasserbauwerke genannt. Bis zu deren Abschluss soll gewartet werden. Im Einzelnen führt der Bund für den Bereich Wasserbau und Wasserstraßen zur Einführung des Ergänzungsbandes diesbezüglich folgendes aus:
„Im Geltungsbereich von Wasserstraßen und Wasserbaumaßnahmen des Bundes wird die ATV DIN 18300 –Erdarbeiten- Ausgabe 2015 ausgenommen. Es ist stattdessen die Ausgabe 2012 der ATV DIN 18300 (Erdarbeiten) bei Neuverträgen bis auf weiteres anzuwenden und vertraglich zu vereinbaren. Bei Altverträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der VOB/C maßgeblich, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Die ATV DIN 18300 (Erdarbeiten) Ausgabe 2015 kann bei Neuverträgen derzeit noch nicht vertraglich vereinbart werden, da für die entsprechende ZTV-W, LB 205 das Ende der Notifizierungsfrist abgewartet werden muss.
Die Formblätter 331-B und 332-B (Angebotsschreiben) – Stand: 09/2015 werden aus diesem Grund in Ziff. 5 wie folgt ergänzt:
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), Ausgabe 2012 einschließlich der Aktualisierungen durch den Ergänzungsband 2015 ohne
- ATV DIN 18300 Erdarbeiten.
Diese Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gelten weiterhin mit dem Ausgabedatum September 2012.“