Das Tiefbaurecht ist die Bezeichnung für alle Rechtsnormen, die sich auf den „Tiefbau“ beziehen. Dabei gehören zum Tiefbau nicht nur diejenigen Bauwerke, die sich unterhalb der Erdoberfläche befinden, sondern auch solche, die auf einer Ebene mit der Erdoberfläche liegen. Der Begriff „Tiefbaurecht“ umfasst daher Rechtsfragen aus dem Straßen- und Wegebau, Eisenbahnbau, Kanalbau, Brücken- und Tunnelbau und den großen Bereich des Erdbaus, wie beispielsweise den Aushub von Baugruben mit unterschiedlichem Bodenklassen, Gebäudegründungen und Fundamente, Landschaftsbau, Flussverbauungen usw.
Das „Streitpotenzial“ im Tiefbaurecht ist naturgemäß sehr hoch, weil man „in den Boden nicht hineinschauen“ kann, also etwa nicht eindeutig bestimmen kann, welche Bodenklassen man antrifft, wie es um die Tragfähigkeit des Bodens bestellt ist, wie die Wasserverhältnisse sind usw. Zur Lösung der hieraus resultierenden Streitigkeiten sollten diesbezüglich spezialisierte Fachanwälte beauftragt werden.
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