Dr. Martin Kretschmann verfügt über eine jahrzehntelange Schwerpunktspezialisierung auf den Gebieten des Bau-, insbesondere auch betreffend Ingenieur-, Tief- und Straßenbau, Architekten- und Ingenieurrechts: Vertragsberatung, baubegleitende Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträgen, einschließlich Prozessvertretung, Parteivertretung in Schiedsgerichtsverfahren, Gutachter- und Vortragstätigkeit.
Tätigkeitsbereiche:
- Architektenrecht/Ingenieurrecht
- Bauvertragsrecht, insbesondere Vergütung/Schadenersatz für geänderte Leistungen und Bauzeitverzögerungen
- Bauprozessrecht
Publikationen:
- Der Vergütungsanspruch des Unternehmers für im Vertrag nicht vorgesehene Werkleistungen und dessen Ankündigung gegenüber dem Besteller, Baurechtliche Schriften, Band 60, 2005
- Hindern Schuldrechtsreform und nachträgliche Änderungen der VOB/B deren Privilegierung?,
- Kapellmann/Vygen (Hrsg.), Jahrbuch Baurecht 2005, 109
- Zum Vorschlag des MBJ zur Änderung der BGB-Regelungen über die Privilegierung der VOB/B, Baurecht (BauR) 2005, 615
- Der Rechtscharakter der Ankündigungspflicht nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2 VOB/B, Baurecht und Baupraxis (BrBp) 2005, 178
Mitgliedschaften/Ehrenämter:
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied im Essener Anwalt- und Notarverein