Jahrgang 1969, rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg, Assessorexamen in Augsburg. Während des Referendariats Promotion an der Universität Augsburg über die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte. Als Rechtsanwältin seit 1997 in der Kanzlei Dr. Heinrich Groß in Augsburg tätig, außerdem Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht. Seit dem überraschenden Versterben des Kanzleigründers, Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinrich Groß im März 2006, Alleininhaberin der Kanzlei.
Tätigkeitsbereiche:
Privates Baurecht
Architekten-/Ingenieurrecht
Vergaberecht
Individualarbeitsrecht
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften:
Förderverein der Universität Marburg e.V.
ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltsvereins
ARGE Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Anwaltsverein Augsburg
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