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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Ingenieurhonorare”

Für die Bemessung des Honorars für Ingenieure gilt für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Hierbei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten-& Ingenieurleistungen in Deutschland.

Unsere Experten zum Thema „Ingenieurhonorare”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.
Fachanwalt für Ingenieurhonorare
In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Ingenieurhonorare
Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Ingenieurhonorare besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?
Sachverständiger für Ingenieurhonorare
Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Ingenieurhonorare
Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.
Schlichter für Ingenieurhonorare
Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

Suche verfeinern

Das Thema Baurecht ist umfassend und komplex – was die Suche nach einem auf Baurecht spezialisierten Experten nicht unbedingt einfacher macht. Aber keine Sorge, Sie sind auf dem richtigen Weg. Denn baurechtsuche.de hilft Ihnen bei der Suche, und das deutschlandweit: ob Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, Mediator oder Sachverständiger. Mit baurechtsuche.de wird die Expertensuche zum Kinderspiel.
Sachverständiger für Honorare (HOAI) So vielfältig wie das Bauen selbst sind die Fragestellungen rund um das Honorar. Von Novelle zu Novelle soll das Honorar immer einfacher zu ermitteln sein. In der Praxis sieht dies doch meist anders aus. Die Einbeziehung eines Sachverständigen vor der [...]
Dipl.-Ing. Architektin Elisabeth Heinemann ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen Frau Dipl.-Ing. Architektin Elisabeth Heinemann ist als Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen von der IHK Schwaben öffentlich bestellt und vereidigt. Die [...]
Seit über 35 Jahren befasse ich mich mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und berate dazu. Ich erstelle und prüfe Honorarabrechnungen und Gutachten, unterstütze bei der Vertragsaufstellung und führe Schulungen durch. Von der IHK für München und Oberbayern bin ich für [...]
Von der IHK Erfurt öffentlich bestellt und vereidigt für Honorare für Leistungen der Architekten und Bauingenieure Dipl.-Ing. (Univ.) Bauwesen, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) 2004 Honorar-Sachverständiger 2009 Promotion über die Honorarermittlung in besonderen Fällen iSd § 5 HOAI´02 2009 [...]
Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure. 1991 Mitglied der Bayerischen Architektenkammer, München 1998 von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt [...]
Von den Ingenieurkammern Baden-Württemberg & Nordrhein-Westfalen geprüfter und im Verzeichnis der Bundesingenieurkammer eingetragener qualifizierter Vergabeberater (BIngK) & Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure nach HOAI. Als [...]

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Ingenieurhonorare: Fachartikel und Mandantenfragen

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