Von den Ingenieurkammern Baden-Württemberg & Nordrhein-Westfalen geprüfter und im Verzeichnis der Bundesingenieurkammer eingetragener qualifizierter Vergabeberater (BIngK) & Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure nach HOAI.
Als Honorarsachverständiger unterstützt Herr Fleming sowohl Bauherren als auch Architekten und Ingenieure bei allen Fragen rund um die Honorierung und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Sein Beratungsumfang orientiert sich am konkreten Bedarf seiner Auftraggeber und kann sich von der allgemeinen Beratungsleistung bis hin zur Sachverständigenleistung wie z. B.:
- Aufstellung oder Prüfung von Honorar-Rechnungen
- Aufstellung bzw. Abwehr von Nachträgen
- Überprüfung der Planung (Soll-Ist-Abgleich)
- Bewertung der Planungsergebnisse
oder der Bestimmung der Honorarberechnungsparameter wie z. B.: - der richtigen Honorarzone
- der anrechenbaren Kosten
- der Höhe der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
- der Abrechnung von Wiederholungsleistungen
- u.v.m.
erstrecken.
Gleichzeitig erstellt Herr Dipl.-Ing. Alexander Fleming privatrechtliche Gutachten als Grundlage für außergerichtliche Verfahren und unterstützt gerne Landgerichte und Oberlandesgerichte bei gerichtlichen Streitigkeiten rund um Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure.
Herr Fleming ist Autor für den HOAI Praxiskommentar „HOAI und Vertragsrecht“ vom WEKA-Verlag sowie Gastautor für Fachbeiträge beim Deutschen Ingenieurblatt sowie IBR-Online.
Herr Fleming referiert für private Seminaranbieter (u.a. IBR-Seminare, SubReport und BPM BauProjektManagement Seminare GmbH) zu den Themenbereichen:
- HOAI Grundlagenseminar
- HOAI Vertiefungsseminar
- HOAI Nachtragsmanagement für den Auftragnehmer
- HOAI Nachtragsmanagement für den Auftraggeber
- HOAI und die prüffähige Planerrechnung
- Marketing- und Vertriebsstrategien für Architektur- und Ingenieurbüros
- Verhandlungsstrategien für Architektur- und Ingenieurbüros.
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