Building Information Modeling (BIM)
Artikelserie mit Honorierungsvorschlag
Mandatenanfrage:
Was muss ich mir unter Building Information Modeling (BIM) vorstellen? Was sollte ich darüber wissen? Wie wird das Thema in Branche gesehen? Was ist dazu in der HOAI ausgesagt und wie könnte eine Honorierung aussehen?
Expertenantwort:
Genau diese Fragestellung wurde bei unserem Sachverständigentreffen aufgeworfen und so vereinbarten wir, dass das Thema aufgearbeitet werden sollte um es für unsere berufliche Praxis zu erschließen. Die Arbeitsgemeinschaft BIM und Honorar (ABH) bereitete deshalb ein Seminar für die BVS-Fachgruppe Architekten- und Ingenieur-honorare vor. Mitglieder sind Dipl.-Ing. (FH) Thomas Bahnert, Dr.-Ing. Dietmar Heinrich und Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt. Damit die Fragestellung auch einem breiteren Puplikum zugänglich wird entstanden 6 Artikel die im Heft 7-8/2018 „Der Sachverständige“ erschienen sind.
Im folgenden sind die Inhalte verkürzt wieder gegeben:
Der erste Artikel beschäftigt sich mit der Einführung in BIM. Wie überall in der Fachpresse zu lesen ist sieht sich die Baubranche dem größten Umwälzungsprozesses ihrer Geschichte gegenüber. Bauwerke sollen künftig nicht mehr in ihren vereinzelten Lebenszyklusphasen, Planung, Bau und Betrieb, die bisher zeitlich aufeinander folgen, betrachten werden. Es soll eine durchgängige, effiziente, teamorientierte, integrative, kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit über die gesamte Prozesskette hinweg mit einem dreidimensionalen Modell, mit entsprechendm Modelldetailierungsgrad (MDG), erfolgen in dem nicht nur die geometrischen Daten, sondern auch alle dazugehörigen Attribute hinterlegt sind. Allgemein wird die Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) genannt.
Die Rollenzuweisung und die Klärung der Begriffe folgt darauf.
Im folgenden Artikel wurde dann das Prozessleitbild für § 34 HOAI mit Anlage 10 in 11 Projektphasen von der Projektvorbereitung bis zur Leistungsphase (Lph) 9 dargestellt. Darin sind auch alle besonderen Leistungen, die für den BIM-Prozess notwendig sind, dokumentiert. Sie sollen mit dem Ergänzungshonorar, wie im vorletzten Artikel der Reihe dargestellt, beglichen sein.
Bei den in der HOAI enthaltenen Leistungsbildern ist die Abgrenzung zwischen den bepreisten Grundleistungen und nicht bepreisten Leistungen (besonderen Leistungen) nach wie vor gegeben. Trotz häufiger Fehlinterpretationen gilt auch weiterhin die vom Verordnungsgeber angelegte Trennung von Preis- (HOAI 2013) und Leistungsrecht (Vertrag und BGB). Eine Mischung von Grundleistungen und BIM-spezifischen Besonderen Leistungen ist zu vermeiden um die Klarheit der HOAI hinsichtlich des nach der Verordnung zu berechnenden angemessenen Honorars zu behalten und daraus resultierende Konflikte zu vermeiden. Aus diesem Grund schlagen wir vor bei Anwendung der BIM-Methode bei der Beschreibung der im Regelfall zu erbringenden Leistungen statt von Grundleistungen von Regelleistungen und statt von Besonderen Leistungen von Optionalen Leistungen zu sprechen. Die Regelleistungen sind zur Methodendurchführung erforderlich.Die Grundleistungen der HOAI sind eindeutig abgrenzbar und bepreist. Der erforderliche Rest ist nicht bepreist und daher, wie die optionalen Leistungen, gesondert zu vergüten.
Die Autoren schlagen vor die Vergütung der Leistungen bei Projekten mit BIM, gemäß dem vorgestellten Prozessleitbild, durch Adaption einer in der HOAI implementierten und breit angewandten Vergütungsregelung für erhöhte Anforderungen und damit verbundenem erhöhtem Planungsaufwand anlog dem bewährten System der HOAI abzubilden. Für den Mehraufwand für die in den Regelleistungen enthaltenen „Besonderen Leistungen“ (Ergänzungsleistungen) aus der Bearbeitung mit BIM soll eine an den anrechenbaren Kosten orientierte Pauschalvergütung (Ergänzungshonorar) in Höhe der Differenz zwischen Tafelwert HZ III (mittlerer Schwierigkeitsgrad) und Tafelwert HZ IV (erhöhter Schwierigkeitsgrad) vergütet werden. Es kommen dabei die Honorartafeln samt deren Interpolation der jeweiligen Leistungsbilder zu Anwendung. Sie ist der Schlüssel für eine größere Akzeptanz und beschleunigte Einführung von BIM sowie die rasche Hebung der möglichen Effizienzgewinne durch die Anwendung von BIM über den gesamten Lebenszykus des Bauwerkes hinweg. Unsere Ausarbeitung ist die bisher einzige im deutschsprachigen Raume, wo konkrete Honorare benannt sind.
Die Stimmen aus der Praxis in 2017 zeigen, dass die Ansichten und Einschätzungen teils weit auseinander gehen. Vielfach zu hören war: So lange es keine Dienstanweisungen mit entsprechenden Vorgaben und Schulungen gibt ist BIM bei uns kein Thema.
Kurz: Zu viele Aufgaben und zu wenig Personal sowie Ausstattung.
Experteninterviews ergaben, dass allmählich eine reale Nachfrage nach Planungsleis-tungen mit BIM entsteht. Spürbar ungünstig wirkt sich aus, dass die Bauherren selbst noch zu wenig den monetären Mehrwert einer Projektbearbeitung mit BIM erkennen. Die über-wiegende Mehrheit stimmte unserem Vergütungsvorschlag zu. Sie bietet insbesondere Auftraggebern eine Hilfe für die Festlegung der angemessene Vergütung und Argumen-tationshilfe gegenüber Aufsichtsbehörden sowie Rechnungsprüfern dar bis auf Basis von repräsentativ ausgewerteten Projekten eine durch Fakten hinterlegte Vergütung gefunden wird.
Handlungsempfehlung:
Wenn Sie über diese Informationen hinausgehende Fragen oder aber auch Beiträge haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Dr.-Ing. Dietmar Heinrich d.heinrich@heinrich-berater.de oder die anderen Mitglieder der Arge.