Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Ein traditioneller Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Bau- und Architektenrecht.
Zu unseren Mandanten zählen große, mittelständische und kleine Bauherren.
Bauunternehmen, Bauträger, Immobilienentwickler, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer ebenso wie Grundstücksverwalter und Facility-Manager. Sie vertrauen auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und unsere ausgewiesene Expertise im Baurecht.
Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in geschäftlichen Verhandlungen, vor Behörden und vor Gericht.
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