Bei öffentlichen Baumaßnahmen mit einem Schwellenwert von über 5.225.000 € ist der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, Europarecht anzuwenden. Nun haben europäische Richtlinien notwendig gemacht, die einschlägigen deutschen vergaberechtlichen Bestimmungen neu zu fassen und diese Neufassung bis spätestens 18. April 2016 in Kraft zu setzen.
Das neue Vergaberecht soll modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet werden. Dabei finden sich die wesentlichen Regelungen in einem völlig überarbeiteten Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz wird dabei durch einige neu formulierte Rechtsverordnungen, wie eine neue Vergabeverordnung, Sektorenverordnung und Vergabestatistikverordnung ergänzt.