Am 19. Januar 2016 wurde die neue VOB 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die maßgeblichen Änderungen gegenüber der VOB 2012 finden sich im Vergabeteil. Der für die innerdeutschen Vergaben einschlägige Abschnitt 1 wurde neu strukturiert. In dem für europaweite Vergaben zuständigen Abschnitt 2 der VOB/A sind die Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt worden. Im vertragsrechtlichen Teil (VOB/B) wurden Änderungen in § 4 Abs. 8 VOB/B (Vergabe an Nachunternehmer) und in § 8 Abs. 4 und 5 (außerordentliche Kündigung) vorgenommen. Weiterhin wurden einzelne Begriffe im Sinne einer sprachlichen Vereinheitlichung ausgetauscht.
Aus diesem Anlass wird der VOB-Verlag Vögel OHG zwei in der Baupraxis bekannte und preisgünstige Ausgaben fertigen, nämlich
- die „VOB Ausgabe 2016 für innerdeutsche Vergaben“ und
- die „VOB Ausgabe 2016 für innerdeutsche und europäische Vergaben“.
Dabei soll die „VOB Ausgabe 2016 für innerdeutsche Vergaben“ bereits im Februar 2016 zur Verfügung stehen. Wie bei der Vorauflage enthält die Neufassung neben der aktuellen VOB Teil A (Abschnitt 1), Teil B und aus Teil C die DIN 18299, außerdem die für den Werkvertrag wichtigsten Bestimmungen aus dem BGB, dem HGB sowie den vollen Text des Bauforderungssicherungsgesetzes und einzelne Paragraphen aus der Bauproduktenverordnung.