Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt “VOB”) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges, dreiteiliges Klauselwerk, das Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen enthält.
Bei Teil A (DIN 1960), den „Allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen“, handelt es sich um gesetzliche Vorschriften, die bei der Ausschreibung von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber zu beachten sind.
Die VOB/A gliedert sich in 4 Abschnitte:
Abschnitt 1 (so genannte „Basis-Paragraphen“) gilt für Vergaben mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte (derzeit für Bauleistungen: € 5.278.000,00).
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