Gerichtsprozesse haben grundsätzlich nur Wirkungen zwischen den Parteien, also dem Kläger und dem Beklagten. Es gibt aber eine Möglichkeit, Dritte in den Pro-zess mit ein zu beziehen: Die Streitverkündung. Sie kommt in Betracht, wenn eine Partei für den Fall ihres Unterliegens im Prozess bei einem Dritten Regress nehmen will. Der Dritte erhält dann eine Streitverkündungsschrift und die Möglichkeit, eine Partei im Prozess zu unterstützen. Der Dritte muss in dem späteren Regressprozess die Feststellungen des Vorprozesses gegen sich gelten lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob er sich in dem Vorprozess aktiv beteiligt oder nicht.
Beispiel: Bauunternehmer B erstellt für A ein Haus. B lässt den Boden vom Schreiner S fertigen. A verklagt B auf Beseitigung von Mängeln am Boden. B verkündet S den Streit. Wenn B in dem Prozess verliert, weil tatsächlich Mängel vorliegen, kann er bei S Regress nehmen. S kann nicht einwenden, der Prozess zwischen B und A sei falsch entschieden, und es lägen keine Mängel vor.