Kaum ein anderer Geschäftsbereich führt zu so vielen Strafverfahren als die Bautätigkeit: Absprachen, Schwarzarbeit, Wirtschaftskriminalität, Verletzungen mit tödlichem Ausgang oder Schwerverletzten, Steuerverkürzung, Verstöße gegen das AÜG oder auch steuerstrafrechlich relevante Sachverhalte.