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Arbeitssicherheit

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Arbeitssicherheit ist Teil eines Arbeitsschutzrechts, das herkömmlich den sozialen vom technischen Bereich unterscheidet. Der soziale Arbeitsschutz bezweckt, den Arbeitnehmer in seiner Situation als abhängig Beschäftigter und seiner Sicherung in besonderen Lebenslagen, beispielsweise durch das Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitszeitschutz und Schwerbehindertenschutz zu sichern. Beim technischen Arbeitsschutz geht es in der Regel um die Sicherheit am Arbeitsplatz, d. h. den Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen bei der Arbeit und durch die Arbeit. Ziel sind Unfallschutz, Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Der sog. technische Arbeitsschutz wird sichergestellt durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsakte, wie z. B. durch Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Einzelanordnungen.

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