Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) berichtet, dass im Bauhauptgewerbe am 1. September 2010 neue Mindestlöhne mit allgemeinverbindlicher Wirkung in Kraft treten werden.
Der bereits in der Tarifrunde 2009 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 2009 mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2011 sieht eine dreistufige Erhöhung der Mindestlöhne vor (vgl. die nachfolgende tabellarische Übersicht):
Aus diesem Tarifvertrag ergeben sich folgende Mindestlöhne:
Höhe der Mindestlöhne 2009/2010/2011 |
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West |
Ost |
Berlin |
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ML 1 |
ML 2 |
ML 1 |
ML 2 |
ML 1 |
ML 2 |
1. September 2009 |
10,80 € |
12,90 € |
9,25 € |
– |
10,80 € |
12,75 € |
1. September 2010 |
10,90 € |
12,95 € |
9,50 € |
– |
10,90 € |
12,75 € |
1. Juli 2011 |
11,00 € |
13,00 € |
9,75 € |
– |
11,00 € |
12,85 € |
Die Mindestlohngruppen werden wie folgt abgegrenzt:
Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 (ML 1) ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung und für einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird. Einige typische Tätigkeitsbeispiele hierfür sind in § 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) genannt.
Der Mindestlohn der Lohngruppe 2 (ML 2) ist für die Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Die hierfür vorausgesetzte Regelqualifikation sowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sich ebenfalls aus § 5 Nr. 3 BRTV.
Bitte beachten Sie, dass Lohn der Lohngruppe 2 seit 1. September 2009 nur noch in den alten Bundesländern und im Land Berlin zugleich allgemeinverbindlicher Mindestlohn im Sinne des § 2 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ist. In den neuen Bundesländern ist diese Lohngruppe keine Mindestlohngruppe mehr. Der Lohn der Lohngruppe 2 in den neuen Bundesländern ergibt sich ab 1. September 2009 aus dem nicht allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin und beträgt 10,02 €.