Die Tarifpartner des Baugewerbes haben sich auf neue Tariflöhne geeinigt. Der Tarifabschluss sieht eine Lohnerhöhung von 3,2 % für die Beschäftigten in den alten Bundesländern und 4 % für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern vor und tritt am 1. Mai 2013 für zwölf Monate in Kraft. Aufgrund eines Nullmonats im April gilt im Ergebnis eine Vertragsdauer von 13 Monaten.
Weiterer Verhandlungsgegenstand war die Angleichung des Mindestlohnes I in Ost- und Westdeutschland. Dieser soll in den kommenden vier
Jahren schrittweise erhöht werden: Beginnend mit dem 1. Jan. 2014 erreicht der Mindestlohn I am 1. Jan. 2017 das Niveau von 11,30 Euro bundeseinheitlich. Der Ost-Mindestlohn wird bis dahin in vier Schritten um jeweils 25 Cent bzw. 30 Cent erhöht, der West-Mindestlohn ebenfalls in vier Schritten um jeweils 5 Cent bzw. 10 Cent. Auch die Tariflöhne sollen in den kommenden neun Jahren angeglichen werden.
Darüber hinaus wurde eine Mitteilungspflicht des Ausbildungsbetriebes gegenüber dem Auszubildenden vereinbart, nach der dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Ablauf seiner Lehrzeit mitgeteilt werden muss, ob er übernommen wird oder nicht.