Nachdem am 5. Mai 2013 die Erklärungsfrist für beide Tarifvertragsparteien abgelaufen ist, ist das von den Tarifpartnern verhandelte Ergebnis zur Lohnerhöhung für das Baugewerbe wirksam geworden. Damit steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe nach einem Nullmonat ab 1. Mai 2013 um 3,2 % im Westen und um 4,0 % im Osten. Die für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne bleiben zunächst bis zum 31. Dezember 2013 unverändert und werden ab 1. Januar 2014 angehoben (ML 1 Ost: 10,50 €, ML 1 West: 11,10 €, ML 2 West: 13,95 €). Innerhalb einer vierjährigen Laufzeit des neuen Mindestlohntarifvertrages (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017) wird ab 1. Januar 2017 ein bundeseinheitliches Mindestlohnniveau von 11,30 € erreicht werden. Die neuen Lohn- und Gehaltstarifverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2013 bis zum 30. April 2014 (13 Monate).
In Kürze ist im VOB-Verlag E.Vögel OHG das Buch „Tarifverträge und Arbeitsrecht Bau von Lothar Platzer (ISBN 978-3-89650-325-1) erhältlich. In diesem Werk befinden sich alle aktuellen einschlägigen Tarifverträge.