Die DIN 276 regelt (in ihrem Teil 1) die Ermittlung und die Gliederung der Kosten im Hochbau. Sie ist Grundlage für die Feststellung der anrechenbaren Kosten und damit auch der Höhe des Honorars. Maßgebend ist dabei nicht die aktuelle Fassung aus dem Jahr 2006, sondern die vom April 1981.
– siehe § 10 Absatz 2 HOAI.
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