Der Verstoßzeitpunkt ist der Zeitpunkt, an dem der Architekt/Ingenieur die Ursache für den später eingetretenen Schaden gesetzt, d.h. die schadenverursachende Leistung erbracht hat. Der Zeitpunkt des Schadeneintritts hat ausschließlich Bedeutung für die Frage der Verjährung.
Liegt ein Verstoß aus der Sicht des Versicherungsnehmers nicht vor, ist der maßgebliche Zeitpunkt der, an dem die vorwerfbare Handlung oder Unterlassung begangen wurde.
Bei mehreren Ursachen (Verstöße), die zu einem Schaden führen, gilt die erste Ursache (Handlung oder Unterlassen) als versicherungstechnischer Verstoßzeitpunkt.
Die Nichtaufdeckung eines Fehlers in einer früheren Leistungsphase, die nicht in den Versicherungsschutz fällt, stellt in der Regel keinen neuen, nunmehr in den Versicherungszeitpunkt fallenden Verstoß dar, wenn der Fehler in einer späteren Leistungsphase übernommen wird und diese Leistungsphase vom Versicherungsschutz erfasst ist.
Verstoßzeitpunkt
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