Neue Bedingungswerke von Berufshaftpflichtversicherern sehen im Einzelfall eine längere Nachhaftungszeit vor. 30 Jahre oder auch unbegrenzte Nachhaftung ist möglich. Versichert sind demnach alle Verstöße während der Vertragslaufzeit unbegrenzt – unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe.
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