Durch die Begrenzung der versicherungsrechtlichen Haftung auf fünf Jahre kann es bei Versichererwechsel zu einer Lücke im Versicherungsschutz kommen, wenn vor Ablauf der Vorversicherung ein Verstoß begangen wurde, dessen Folgen sich jedoch erst nach Ablauf der fünfjährigen bedingungsgemäßen Nachhaftung zeigen:
Sind die Ansprüche noch nicht verjährt, wird sich der Versicherer zu Recht auf den Ablauf der Nachhaftung berufen und der neue Versicherer wird feststellen, dass der Verstoß vor Versicherungsbeginn erfolgt ist.
Lückenloser Versicherungsschutz besteht bei Versichererwechsel dann, wenn der neue Versicherer in seinem Bedingungswerk standardmäßig eine Spätschadenklausel anbietet. Die Klausel erweitert den Versicherungsschutz auf solche Verstöße, die innerhalb der Versicherungsdauer einer unmittelbaren Vorversicherung begangen wurden und die bzw. deren Folgen dem Versicherungsnehmer erst nach Ablauf der 5jährigen Nachhaftung bekannt geworden und über die Vorversicherung nicht mehr gedeckt sind.
Die Nachhaftung geht auch auf die Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers über.
Spätschäden bei Versichererwechsel
« zur Glossar-Übersicht