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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Vergaberecht”

Der Anwalt für Vergaberecht ist häufig ein „Fachanwalt für Vergaberecht“ gemäß § 14o FAO. Hier ist Spezialwissen gefragt, über das in der Regel nur ein entsprechend qualifizierter Anwalt verfügt. Das Vergaberecht befasst sich mit der Vergabe von Aufträgen durch so genannte öffentliche Auftraggeber (zum Beispiel staatliche Auftraggeber, Kommunen, Zweckverbände usw.). Die Vergabe solcher Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist im Hinblick auf die Vorgaben des europäischen Rechts sowie der komplizierten Regelung in mehreren Regelwerken (GWB, Vergabeverordnung, VOB Teil A) und zusätzlich der Beachtung von Schwellenwerten im Zusammenhang mit Rechtsschutzmöglichkeiten eine Rechtsmaterie, die aufgrund der zahlreichen Einzelfallentscheidungen durch die Gerichte besondere Erfahrung beim betreuenden Anwalt voraussetzt. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Englert-Dougherty, LL.M.

Unsere Experten zum Thema „Vergaberecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.

Fachanwalt für Vergaberecht

In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Vergaberecht

Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Vergaberecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?

Sachverständiger für Vergaberecht

Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Vergaberecht

Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.

Schlichter für Vergaberecht

Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Das Thema Baurecht ist umfassend und komplex – was die Suche nach einem auf Baurecht spezialisierten Experten nicht unbedingt einfacher macht. Aber keine Sorge, Sie sind auf dem richtigen Weg. Denn baurechtsuche.de hilft Ihnen bei der Suche, und das deutschlandweit: ob Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, Mediator oder Sachverständiger. Mit baurechtsuche.de wird die Expertensuche zum Kinderspiel.

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Vergaberecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Vergaberecht”

Bekanntmachungsfrist über Auftragserteilung bei EU – Vergaben (VOB 2009)

Vergaberecht

Die Bekanntmachung der Auftragserteilung ist dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in kürzester Frist – spätestens 48 Kalendertage nach Auftragserteilung – zu übermitteln, § 18 a Abs. 2 VOB/A 2009. Für die rechtzeitige Übermittlung reicht es [...]

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Bekanntmachung § 12 (VOB 2009)

Vergaberecht

Zwingende Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibungen z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder Fachzeitschriften oder EG-Amtsblatt. Bei EG-weiter Ausschreibung sind die entsprechenden vorgeschriebenen Muster im Anhang der VOB/A zu [...]

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Begründung der Nichtberücksichtigung eines Angebots § 19 (VOB 2009)

Vergaberecht

Auf Verlangen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter sind innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang ihres schriftlichen Antrags die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung oder ihres Angebots schriftlich mitzuteilen, § 19 Abs. 2 [...]

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Bauleistungen § 1 (VOB 2009)

Vergaberecht

Den Begriff der Bauleistung definiert die VOB/A selbst in § 1 als „Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt [...]

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Basisparagraphen § 1 (VOB 2009)

Vergaberecht

Die Basisparagraphen beinhalten die haushaltsrechtlichen Grundsätze, die Öffentliche Auftraggeber beim Abschluss von Verträgen zu beachten haben. Sie sind in den Abschnitten 1 und 2 der VOB/A enthalten und bilden deren [...]

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b-Paragraphen § 1 (VOB 2009)

Vergaberecht

Nach der VOB Fassung 2006 verstand man unter b-Paragraphen  die in Abschnitt 3 der VOB/A zusätzlich eingearbeiteten Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie. Die Fassung 2009 der VOB/A kennt keine b-Paragraphen mehr. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich nun in [...]

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