Als zertifizierte und anerkannte Sachverständige für Immobilienbewertung erstatte ich Gutachten in Anlehnung an den §194 BauGB mit Hilfe der normierten Rechenverfahren der ImmoWertV. Je nach Objekt wird Ihre Immobilien im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren bewertet.
Erstellung von Verkehrswertgutachten (§194 BauGB) für z.B.:
– Ehescheidungen / Erbauseinandersetzungen / Vormundschaftsangelegenheiten/
– Zwangsversteigerungsverfahren / Finanzbehörde / Banken / Gericht
– Kaufpreisverhandlungen / Schenkung und für alle amtlichen Verwendungen
Erstellung von Marktwertermittlung
für z.B. Verkauf Ihrer Immobilie / Scheidung / Erbschaft,
(wenn nicht für Finanzamt benötigt)
Vermögensaufstellung etc. Familieninterne Zwecke
Dient als Hilfestellung für die Kaufpreiseinschätzung
Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Für welche Objekte werden Verkehrswertgutachten benötigt?
– unbebaute Grundstücke
– bebaute Grundstücke (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser Wohnungseigentum oder Teileigentum
– Gewerbeimmobilien (Geschäfts- u. Bürohäuser)
– Spezialimmobilien (Hotels, Lager- u. Produktionsgebäude)
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