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Sachverständiger Sven Kirst, Freital

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Immobiliensachverständige erstellen ökonomische Gutachten für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Gebäuden sowie von Mieten und Pachten.

Bei Ehescheidungen oder Erbenauseinandersetzungen, zu Beleihungszwecken oder bei Konfrontationen mit dem Finanzamt – die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen kann durchaus sinnvoll bzw. sogar notwendig sein.

In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ bzw. „Immobiliensachverständiger“ rechtlich nicht geschützt. Daraus ergibt sich ein Problem: Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen können sich so bezeichnen. Verbraucher sollten daher unbedingt auf die nachweislichen Qualifikationen eines Sachverständigen achten, bevor sie einen Sachverständigen beauftragen. Die besondere Sachkunde eines Sachverständigen basiert auf:

– seine Ausbildung
– die Praxiserfahrung und laufende Fortbildung.

Für den Verbraucher ist es nicht immer einfach, den qualifizierten Sachverständigen zu erkennen. Die Zertifikate nach PersCertTÜV und nach DIN EN ISO/IEC 17024, welche nur nach einer genormten und ausführlichen Prüfung erteilt werden, sind neben der Zugehörigkeit zu einem Sachverständigenverband ein sicheres Indiz für diese Sachkunde.

Von entscheidender Bedeutung ist die Objektivität eines Sachverständigen. In vielen Fällen liest nicht nur der Auftraggeber das Gutachten, sondern auch Dritte (Banken, Kaufinteressenten etc.). Sie vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens und treffen auf Grundlage des Gutachtens ihre Entscheidungen. Ein Immobiliensachverständiger muss darum sein Gutachten unter der objektiven Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen Beschaffenheiten des Grundstücks, ohne Rücksichtnahme auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seines Auftraggebers erstellen.

Anders als bei anderen Beratungsberufen (zum Beispiel Rechtsanwälte), welche ihr Arbeitsergebnis auf die Bedürfnisse ihres Mandanten abstellen, muss ein Immobiliensachverständiger das Ergebnis seiner Arbeit – unabhängig von den Ergebniswünschen seiner Auftraggeber – objektiv und unparteiisch zu ermitteln. Darum wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von seinen Auftraggebern gefordert und im Rahmen seiner Prüfung durch die Akkreditierungsstelle regelmäßig geprüft.

Als geprüfter und akkreditierter Sachverständiger für Immobilien bewerte ich Gebäude und Grundstücke im Raum Sachsen.

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