Türen, Tore oder Schranken gelten als Bauprodukte gemäß der Bauproduktenverordnung (BauProdVO) 305/11. Sobald diese Bauelemente mit einem Antrieb ausgerüstet sind, gelten sie auch als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG. Die Kombination der verschiedenen Anforderungen aus [...]