Mandantenfrage: Wir sind eine Bauträgerunternehmen. Wir haben gerade gehört, dass in Kürze zumindest im Kaufrecht ein neuer Mangelbegriff gilt. Hat dies auch Folgen für den Mangelbegriff bei Bauverträgen? Expertenantwort: Tatsächlich wird das deutsche Kaufrecht mit Wirkung ab dem 1. Januar [...]