Der Auftragnehmer muss nach freier Kündigung des Auftraggebers seine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen auf der Grundlage des dafür vereinbarten Preises abzüglich anderweitiger Kosten und der Kosten berechnen, die bei fortführung des Bauvertrages tatsächlich entstanden wären. Näheres [...]