Ein unterschriebener Regiezettel gilt nur dann als anerkannt, wenn sich aus ihm entnehmen lässt, welche Arbeiten im einzelnen ausgeführt worden sind. Näheres zu diesem Thema können Sie einer Besprechung eines Urteils des OLG Oldenburg im Baurechts-Report 7/05 [...]
Enthält ein als Abnahmeprotokoll bezeichnetes Schriftstück die Formulierung, dass der Auftraggeber die Abnahme erklärt, wenn die aufgelisteten Mängel bis zu einem bestimmten Zeitraum beseitigt sind, stellt dies keine Abnahmeerklärung dar. Näheres hierzu entnehmen Sie dem Baurechts-Report [...]