Der Auftragnehmer hat „nach Treu und Glauben“ im Einzelfall auch dann Bedenken gegen die Vorleistung der übrigen Baubeteiligten anzumelden, wenn diese Vorleistungen nicht zu Mängeln an der eigenen Leistung führen können. Nähere Ausführungen zu einem entsprechenden Urteil des OLG [...]
Den Auftragnehmer trifft bei einer vom Auftraggeber vorgegebenen Mengenschätzung auch bei erheblichen Mehrmengen keine Hinweispflicht gegenüber der Auftraggeber. Nähere Ausführungen hierzu können Sie der Besprechung eines Urteils des Thüringer Oberlandesgerichts vom 28.05.2003 entnehmen, die [...]