(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Kampfmittelräumarbeiten”
Kampfmittelräumarbeiten sind sämtliche Arbeiten, welche das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren, Bergen und Vernichten von Kampfmitteln betreffen (§ 1b Abs. 1 Nummer 3d Sprengstoffgesetz).Unsere Experten zum Thema „Kampfmittelräumarbeiten”
Fachanwalt für Kampfmittelräumarbeiten
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Kampfmittelräumarbeiten
Sachverständiger für Kampfmittelräumarbeiten
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Kampfmittelräumarbeiten
Schlichter für Kampfmittelräumarbeiten
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