Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Der Auftraggeber kann deshalb auch noch nach Schlusszahlung Doppelverrechnungen korrigieren (BGH vom 11.01.2007, Az: VII ZR 165/05). Eine Besprechung dieses [...]